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Anmelden für die Jägerprüfung 2017

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Ab sofort kann man sich für die Jägerprüfung 2017 anmelden. Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens 2 Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen. Anmeldeformulare können bei der vorgenannten Dienststelle angefordert oder über das Internetangebot des Kreises Wesel www.kreis-wesel.de abgerufen werden.

Beizufügen sind ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern, der nicht älter ist als ein Jahr. Hinzu kommt ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur „Kundigen Person“ sowie ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.

Die Teilnahmegebühr an der Jägerprüfung beträgt derzeit 250 Euro.

Eine eingehende und konzentrierte Schulung mit Hinblick auf die Jägerprüfung ist wegen der breitgefächerten Inhalte wünschenswert. Auf den Vorbereitungslehrgang der Kreisjägerschaft Wesel e.V., der im Januar 2017 beginnt, wird daher verwiesen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie über die Geschäftsstelle der Kreisjägerschaft, Tel. 02845/32522, zu den Geschäftszeiten montags und donnerstags zwischen 8.00 und 13.00 Uhr und über deren Internetportal www.kjs-wesel.de.

Die Jägerprüfung findet an folgenden Orten und Terminen statt:

Der schriftliche Teil der Jägerprüfung findet am 24. April 2017, 15.00 Uhr, im Großen Sit­zungssaal, Raum 008, des Kreishauses Wesel, Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, statt.

Das jagdliche Schießen als Teil der Jägerprüfung wird am 25. April 2017, Beginn 9.00 Uhr, auf dem Schießstand Vluynbusch, Geldernsche Str. 443 a, 47506 Neukirchen-Vluyn, statt­finden.

Der mündlich-praktische Teil der Jägerprüfung ist für den 27. April 2017 ab 8.30 Uhr vor-gesehen. Die Prüfung wird in den Räumen der Niederrheinhalle Wesel, An de Tent 1, 46485 Wesel, abgehalten.

Eine einmalige Nachprüfung für die Prüfungsteile jagdliches Schießen und mündlich-praktische Prüfung kann frühestens drei Monate nach Feststellung des Nichtbestehens der Jägerprüfung durchgeführt werden. Die genaue Terminierung erfolgt nach Abschluss der Hauptprüfung.


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