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Herpesviruserkrankung der Rinder

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Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln sind frei von der anzeigepflichtigen Tierseuche

Die Rinderhalter am Niederrhein können endlich aufatmen. Monatelang waren sie vom freien Handel mit Rindern innerhalb Deutschlands ausgeschlossen. So musste ein Rind, das aus dem Kreis Wesel ins direkt benachbarte Westfalen gebracht werden sollte, zunächst eine dreißigtägige Quarantäne mit einer Blutuntersuchung durchlaufen.

Ursache war der unterschiedliche Seuchenstatus in Bezug auf die Herpesviruserkrankung „BHV 1“ der Rinder, die als anzeigepflichtige Tierseuche staatlich bekämpft wird. Während die meisten Regionen in Deutschland schon länger als frei von der Krankheit anerkannt sind, hinkten die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln zeitlich hinterher. Um diesen Status nach EU-Recht zu erlangen, darf sich in der Region zum Zeitpunkt der Anerkennung kein Rind mehr befinden, welches den Erreger in sich trägt. Nunmehr ist die Sanierung in allen Regionen abgeschlossen und das gesamte Bundesgebiet genießt denselben Seuchenstatus.

Infektionen können trotzdem nicht absolut ausgeschlossen werden. Vor allem über klinisch gesunde, aber bisher unerkannte Virusträger kann der Erreger in Einzelfällen in Rinderbestände wieder eingeschleppt werden. In Zukunft wird es Ziel der Tierseuchenbekämpfung sein, den Seuchenstatus der Region mit den bekannten Kontrolluntersuchungen zu überwachen und durch intensive Bekämpfungsmaßnahmen zu schützen. Nachlässigkeiten im Hygienemanagement und bei der Biosicherheit der Betriebe können schwerwiegende Folgen haben.

Hier ist die Verantwortung eines jeden Rinderhalters gefragt. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises bittet daher die Rinderhalter um konsequente Einhaltung der Vorschriften zum Schutz vor der BHV 1- Infektion und strikte Beachtung der Hygieneregeln, um einen Viruseintrag durch Tiere, Personen und Gerätschaften zu vermeiden. Der für Nordrhein- Westfalen maßgebliche Hygieneleitfaden ist über die Internetseiten der Tierseuchenkasse in Münster verfügbar. Für nähere Informationen steht der amtstierärztliche Dienst der Kreisverwaltung Wesel zur Verfügung.

Die BHV 1- Erkrankung der Rinder ist nicht auf den Menschen übertragbar.


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