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Auch für Jagdhunde bleibt die Hundesteuer bestehen

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Haupt- und Finanzausschuss lehnte Antrag der Jägerschaft ab

Für Jagdhunde müssen deren Halter weiterhin Hundesteuer zahlen. Diesen einstimmigen Beschluss fassten gestern Nachmittag die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses.

Einen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer für Jäger mit einem gültigen Jagdschein hatte Karl-Josef Göderz als Vorsitzender des Hegerings Schermbeck gestellt und dabei auf die besondere Bedeutung der Hunde im Rahmen der Jagdausübung verwiesen. In besonderer Weise verwies er auf die im Raum stehende Reduzierung der Wildschweine durch die afrikanische Schweinepest. Da seien die Hunde besonders geeignet, die Wildschweine aufzustöbern.

Wertvoller Dienst

In ihren Äußerungen zur Ablegung der Steuerbefreiung verwiesen zwar die Fraktionssprecher und Bürgermeister Mike Rexforth auf den wertvollen Dienst der Jäger für die Natur, aber die 72 Euro pro Hund und Jahr seien für die Jägerschaft zumutbar. „Ich kenne keinen armen Jäger“, fasste die Grünen-Fraktionssprecherin Ulrike Trick in knappen Worten zusammen, was zuvor schon in anderen Redebeiträgen durchgeklungen war.

Ich kenne keinen armen Jäger

Zitat von Ulrike Trick

Jede Ausnahmeregelung führe zu weiteren Ansprüchen anderer Personen, nannte der fraktionslose Thomas M. Heiske als weiteren Grund. Zudem verwies er auf den zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Bedeutung der Hunde für Menschen

„Man würde in der Öffentlichkeit wenig Verständnis für eine Steuerbefreiung zeigen“, zeigte sich Rexforth überzeugt. Ein Blick in die sozialen Medien des Schermbecker Raumes kann ihm Recht geben, denn dort gab es in den letzten Tagen deutliche Absagen. Auch in der Fragestunde für Einwohner machte die Zuhörerin Elke Kliemt gestern deutlich, wie wichtig es sei, lieber andere Befreiungstatbestände in den Vordergrund zu stellen. Dabei verwies sie auf die Bedeutung der Hunde für Menschen, die einer Vereinsamung unterlägen. Michael Fastring (SPD) hatte zuvor schon auf die Bedeutung der Hunde für Menschen in den Außenbereichen hingewiesen, Klaus Roth (BfB) auf sozialschwache Menschen, für die Hunde häufig den Ersatz darstellten für manchen anderen Verzicht. „In anderen Satzungen habe ich so etwas auch nicht gefunden“, begründete Roth außerdem seine Ablehnung des Antrags.

Bürgerantrag

Die Verwaltung wies zudem auf die Schwierigkeit hin, jegliche Art von Befreiungstatbeständen angesichts des unter dem Haushaltssicherungskonzept stehenden Schermbecker Kommunalhaushaltes gegenüber der Aufsicht begründen zu können. Darauf verwies auch der Bürgermeister die Zuhörerin Kliemt, der er aber das Recht einräumte, einen Bürgerantrag zu stellen, in dem sie durchaus eine Befreiung von der Hundesteuer für einen anderen Personenkreis beantragen könne. H. Scheffler

 

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