Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Schermbeck in der Fassung vom 27. Oktober 210 soll überarbeitet werden und in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgelegt werden. Diesen einstimmigen Beschluss fasste der Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch.
Anlass waren Anträge der BFB-Ratsfraktion und der Bürgerin Elke Kliemt. Beide beantragten Steuerermäßigungen für einen Personenkreis mit einem sehr niedrigem Einkommen.
Der Ausschuss beschloss in die überarbeitete Satzung eine Ermäßigung für den ersten Hund in Höhe von 50 Prozent einzuarbeiten. Die Ermäßigung soll allerdings nur Personen über 65 Jahren gewährt werden, wenn sie Grundsicherungsleistungen empfangen. Bislang beträgt die Hundesteuer 72 Euro pro Jahr. Durch die Reduzierung auf 50 Prozent für einen kleinen Kreis von Hundebesitzern steigt der Jahresbeitrag für alle anderen Hundebesitzer auf 72,20 Euro.
Diese geplante Satzungsänderung wird allerdings nicht für gefährliche Hunde gelten. H. Scheffler
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