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Gemeinde Schermbeck: Projekte werden finanziell bezuschusst

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Verfügungsfonds innerhalb der Städtebauförderung

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „kleinere Städte und Gemeinden“ hat die Gemeinde Schermbeck ein integriertes Handlungskonzept aufgestellt.

Gemäß den Vorgaben des Programms wurde ein Stadtumbaugebiet nach § 171 b) BauGB abgegrenzt. Im Rahmen der Ortskernentwicklung soll auch das Engagement der Bürger/innen unterstützt werden.

Flexibles Budget

Mit dem Verfügungsfonds wurde ein flexibles Budget geschaffen, das relativ unbürokratisch für die kurzfristige Umsetzung kleinteiliger und lokal angepasster Projekte, Aktionen und Maßnahmen bereitsteht. Über die Vergabe der Mittel -ist auf Grundlage der Förderrichtlinie der Gemeinde Schermbeck- durch das Gremium „Verfügungsfonds“ zu entscheiden.

Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt dabei zu 50 v.H. aus privaten Mitteln und 50 v.H. aus öffentlichen Mitteln. Diese öffentlichen Mittel setzen sich wiederum zu 70 v.H. aus Fördermitteln und einem gemeindlichen Eigenanteil von 30 v.H. zusammen. Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 10.000,00 Euro.

5.000,00 EUR (Spende/Sponsor/Bürgerschaft/…)50 v.H.
3.500,00 EUR (Anteil Zuwendung: 70 v.H.) 1.500,00 EUR (Anteil Gemeinde: 30 v.H.)50 v.H.
= 10.000,00 EUR

Projekte des Verfügungsfonds müssen innerhalb des Stadtumbaugebietes (siehe Karte) liegen und möglichst bis Oktober abgeschlossen sein.

Städteförderprogramm Schermbeck

Gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur
  • Maßnahmen zur Stärkung der Stadtumbaugebietskultur
  • Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels
  • Maßnahmen und Aktionen zur Aufwertung des Stadtumbaugebietes, des Ortsbildes und des Wohnumfeldes
  • Maßnahmen zur Imagebildung
  • Maßnahmen einer wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit

Im letzten Jahr wurde das Projekt der Kilian-Schützengilde Schermbeck „Renovierung beider Ehrenmale in Schermbeck (Der Löwe und das Postament)“ mit den Mitteln aus dem Verfügungsfonds umgesetzt.

Folgende Angaben sollte der Antrag enthalten:

  • Angaben zur Antragstellerin bzw. zum Antragsteller sowie Unterschrift
  • Beschreibung der Maßnahme, inklusive Nutzen und erwarteten Effekt für das

Programmgebiet/Stadtumbaugebiet Schermbeck

  • räumliche Zuordnung und Dauer der geplanten Maßnahme
  • detaillierte Darstellung der Kosten und Finanzierung (bei Beauftragung von Unternehmen sind jeweils 3 Angebote einzuholen)

Damit eine Umsetzung noch in diesem Jahr gewährleistet werden kann, bittet die Gemeinde Schermbeck um die Einreichung von Projektideen bis spätestens 05.03.2021.

Falls für die Projektidee schon ein Spender/Sponsor benannt werden kann, sollte dies im Antrag mitgeteilt werden.

Weitere Auskünfte erteilt:

Gemeinde Schermbeck, Stabsstelle 5 -Fördermanagement-, Weseler Straße 2, 46514 Schermbeck,

Telefon: 02853 / 910-350, Telefax: 02853 / 910-4350, Email: berthold.schmeing@schermbeck.de

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