Die Gemeinde Schermbeck vergibt die Abfallentsorgung für mindestens fünf Jahre
Die Laufzeit für die Sammlung und den Transport von Abfällen und Altpapier und für die Straßenreinigung endet nach fünf Jahren am 31. Dezember 2019. Bislang waren dafür die Firma Kollick & Neumann und das Nachfolgeunternehmen Drekopf Recyclingzentrum Rhein-Lippe GmbH in Voerde zuständig. Aufgrund des Auftragsvolumens musste eine europaweite Ausschreibung vorbereitet werden. Für die Müllabfuhr interessierten sich drei Firmen, für die Straßenreinigung vier Firmen. Alle Firmen haben ihren Sitz in der näheren Region. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung haben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses die Vergabe beschlossen.
In einem ersten Schritt werden jetzt die nicht beauftragten Firmen benachrichtigt. Wenn diese nicht innerhalb von zehn Tagen Widerspruch einlegen, dann können die vom Ausschuss festgelegten Firmen offiziell beauftragt werden. In der Sitzung des Haupt- und Finanzhausschuss am 4. Dezember und anschließend in der Ratssitzung am 18. Dezember wird dann die Gebührenkalkulation beraten.
Die Beauftragung der Unternehmen wird laut Mitteilung des Bauamtsleiters Rainer Eickelschulte ab dem 1. Januar 2020 für einen Zeitraum von fünf Jahren gelten und die Option zur Verlängerung von zwei mal zwölf Monaten beinhalten.
Nahezu alle bisherigen Standards sollen beibehalten werden. Eine wesentliche Änderung ergibt sich in der Überwachung der korrekten Auslieferung, Änderung, Entleerung und Gebührenveranlagung der Restmüll-Gefäße. Die Gemeinde hat die Gestellung von mit zertifizierten Chip-Ident-System ausgestatteten Gefäßen für die gebührengebundenen Abfallarten (Restmüll, Bio-Abfälle) beschlossen. Im Deckel jeder Abfalltonne ist ein kleiner Chip eingebaut, welcher nur durch den am Müllfahrzeug angebauten Sender dazu aufgefordert wird, seine unverwechselbare Identifikationsnummer abzusenden. Nur beim Abfuhrunternehmen kann diese Nummer konkret einer Liegenschaft und bei der Gemeindeverwaltung einem Gebührenschuldner zugeordnet werden. Bislang basierte die Überwachung auf der jährlichen bzw. änderungsbezogenen Zuteilung von so genannten Müllmarken. Diese Überwachungssystematik ist mit einem merklichen Verwaltungsaufwand für die hierdurch zwangsläufig manuelle Kuvertierung und Versendung fast aller Abgabenbescheide der Gemeinde verbunden“. Außerdem konnten manche Manipulationen nicht verhindert werden.
An den bisherigen Entsorgungsterminen wird sich nichts ändern. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit, so Eickelschulte, habe man den Unternehmen auferlegt, die bisherigen Abfallbezirke und die bestehenden Abholrhythmen beizubehalten. H.Scheffler
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